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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
IstDie Evidenzstelle hat der Betroffene noch nicht in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichnet, so sind überdies soweit wie möglichLandesregierung die Verzeichnung einer Person nach § 18 Z 8 lit. b samt den §§ 14 bis 17 sowie 19 erforderlichen Anmerkungen vorzunehmenmaßgebenden Umständen bekanntzugeben.
IstDie Evidenzstelle hat der Betroffene noch nicht in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichnet, so sind überdies soweit wie möglichLandesregierung die Verzeichnung einer Person nach § 18 Z 8 lit. b samt den §§ 14 bis 17 sowie 19 erforderlichen Anmerkungen vorzunehmenmaßgebenden Umständen bekanntzugeben.