(1)Absatz einsDie Staatsbürgerschaftsverordnung 1983, BGBl. Nr. 432, tritt außer Kraft.Die Staatsbürgerschaftsverordnung 1983, Bundesgesetzblatt Nr. 432, tritt außer Kraft.(2)Absatz 2Durch einen Dienstleister hergestellte Vordrucke auf Sicherheitspapier gemäß § 8 Abs. 2 (Anlage 13) sind spätesten... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Anzeige gemäß § 58c Abs. 1 und 2 StbG sind insbesondere folgende Urkunden und Nachweise anzuschließen:Der Anzeige gemäß Paragraph 58 c, Absatz eins und 2 StbG sind insbesondere folgende Urkunden und Nachweise anzuschließen:1.Ziffer einsgültiges Reisedokument (§ 2 Abs. 4 Z 4 und ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Evidenzstelle hat unbeschadet der Bestimmungen der §§ 20 und 21 in der Staatsbürgerschaftsevidenz festzuhalten, auf Grund welcher Gesetzesstelle die verzeichnete Person die Staatsbürgerschaft erworben hat. Überdies ist im einzelnen anzumerken:Die Evidenzstelle hat unbeschadet de... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Antrag auf Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft sind folgende Urkunden und Nachweise anzuschließen:1.Ziffer einsgültiges Reisedokument (§ 2 Abs. 4 Z 4 und 5 FPG);gültiges Reisedokument (Paragraph 2, Absatz 4, Ziffer 4 und 5 FPG);2.Ziffer 2Geburtsurku... mehr lesen...