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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Bei der Übermittlung personenbezogener Daten zwischen zuständigen Behörden hat die FMA als zuständige Behörde die Richtlinie 95Verordnung (EU) 2016/46/EG679 anzuwenden.
(2) Die Daten dürfen für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gespeichert werden.
(1) Bei der Übermittlung personenbezogener Daten zwischen zuständigen Behörden hat die FMA als zuständige Behörde die Richtlinie 95Verordnung (EU) 2016/46/EG679 anzuwenden.
(2) Die Daten dürfen für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gespeichert werden.