§ 2 AiatV

Verordnung Arbeitsinspektorate

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
(1) Der Sitz der allgemeinen Arbeitsinspektorate befindet sich:

für den 2. bis 6. Aufsichtsbezirk in Wien;

für den 7. Aufsichtsbezirk in Wiener Neustadt;

für den 8. Aufsichtsbezirk in St. Pölten;

für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz;

für den 10. Aufsichtsbezirk in Salzburg;

für den 11. Aufsichtsbezirk in Graz;

für den 13. Aufsichtsbezirk in Klagenfurt;

für den 14. Aufsichtsbezirk in Innsbruck;

für den 15. Aufsichtsbezirk in Bregenz;

für den 16. Aufsichtsbezirk in Eisenstadt;

für den 18. Aufsichtsbezirk in Vöcklabruck.

(2)

Zum Sitz der allgemeinen Arbeitsinspektorate werden folgende Außenstellen eingerichtet:

1.

Außenstelle Wels zum Sitz in Linz

2.

Außenstelle Leoben zum Sitz in Graz

3.

Außenstelle Lienz zum Sitz in Innsbruck

4.

Außenstelle Krems zum Sitz in St. Pölten

  1. (1)Absatz einsDer Sitz der allgemeinen Arbeitsinspektorate befindet sich:

    für den 2. bis 6. Aufsichtsbezirk in Wien;

    für den 7. Aufsichtsbezirk in Wiener Neustadt;

    für den 8. Aufsichtsbezirk in St. Pölten;

    für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz;

    für den 10. Aufsichtsbezirk in Salzburg;

    für den 11. Aufsichtsbezirk in Graz;

    für den 13. Aufsichtsbezirk in Klagenfurt;

    für den 14. Aufsichtsbezirk in Innsbruck;

    für den 15. Aufsichtsbezirk in Bregenz;

    für den 16. Aufsichtsbezirk in Eisenstadt;

    für den 18. Aufsichtsbezirk in Vöcklabruck.

    1. (2)Absatz 2Zum Sitz der allgemeinen Arbeitsinspektorate werden folgende Außenstellen eingerichtet:
    2. 1.Ziffer einsAußenstelle Leoben zum Sitz in Graz
    3. 2.Ziffer 2Außenstelle Lienz zum Sitz in Innsbruck
    4. 3.Ziffer 3Außenstelle Krems zum Sitz in St. Pölten

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.2023
(1) Der Sitz der allgemeinen Arbeitsinspektorate befindet sich:

für den 2. bis 6. Aufsichtsbezirk in Wien;

für den 7. Aufsichtsbezirk in Wiener Neustadt;

für den 8. Aufsichtsbezirk in St. Pölten;

für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz;

für den 10. Aufsichtsbezirk in Salzburg;

für den 11. Aufsichtsbezirk in Graz;

für den 13. Aufsichtsbezirk in Klagenfurt;

für den 14. Aufsichtsbezirk in Innsbruck;

für den 15. Aufsichtsbezirk in Bregenz;

für den 16. Aufsichtsbezirk in Eisenstadt;

für den 18. Aufsichtsbezirk in Vöcklabruck.

(2)

Zum Sitz der allgemeinen Arbeitsinspektorate werden folgende Außenstellen eingerichtet:

1.

Außenstelle Wels zum Sitz in Linz

2.

Außenstelle Leoben zum Sitz in Graz

3.

Außenstelle Lienz zum Sitz in Innsbruck

4.

Außenstelle Krems zum Sitz in St. Pölten

  1. (1)Absatz einsDer Sitz der allgemeinen Arbeitsinspektorate befindet sich:

    für den 2. bis 6. Aufsichtsbezirk in Wien;

    für den 7. Aufsichtsbezirk in Wiener Neustadt;

    für den 8. Aufsichtsbezirk in St. Pölten;

    für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz;

    für den 10. Aufsichtsbezirk in Salzburg;

    für den 11. Aufsichtsbezirk in Graz;

    für den 13. Aufsichtsbezirk in Klagenfurt;

    für den 14. Aufsichtsbezirk in Innsbruck;

    für den 15. Aufsichtsbezirk in Bregenz;

    für den 16. Aufsichtsbezirk in Eisenstadt;

    für den 18. Aufsichtsbezirk in Vöcklabruck.

    1. (2)Absatz 2Zum Sitz der allgemeinen Arbeitsinspektorate werden folgende Außenstellen eingerichtet:
    2. 1.Ziffer einsAußenstelle Leoben zum Sitz in Graz
    3. 2.Ziffer 2Außenstelle Lienz zum Sitz in Innsbruck
    4. 3.Ziffer 3Außenstelle Krems zum Sitz in St. Pölten

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