§ 19 BTV (weggefallen)

Bautechnikverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.02.2024 bis 31.12.9999
(1) Eine eigene Nutzwasserversorgung darf nur so geplant und ausgeführt sein, dass diese nicht mit der Trinkwasserversorgung in Verbindung steht§ 19 BTV seit 15.02.2024 weggefallen.

(2) Eine Verwechslung von Nutz- und Trinkwasser ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Stand vor dem 15.02.2024

In Kraft vom 01.01.2013 bis 15.02.2024
(1) Eine eigene Nutzwasserversorgung darf nur so geplant und ausgeführt sein, dass diese nicht mit der Trinkwasserversorgung in Verbindung steht§ 19 BTV seit 15.02.2024 weggefallen.

(2) Eine Verwechslung von Nutz- und Trinkwasser ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

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