Sicherheitsorganisationen-Verordnung (SO-V) Fundstelle

SO-V - Sicherheitsorganisationen-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Erklärung internationaler Organisationen zur Sicherheitsorganisation (Sicherheitsorganisationen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 359/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 des Polizeikooperationsgesetzes, BGBl. Nr. 104/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/1999, wird verordnet:

In Kraft seit 01.10.2002 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Sicherheitsorganisationen-Verordnung (SO-V) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Sicherheitsorganisationen-Verordnung (SO-V) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Sicherheitsorganisationen-Verordnung (SO-V) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Sicherheitsorganisationen-Verordnung (SO-V) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Sicherheitsorganisationen-Verordnung (SO-V) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis SO-V Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 SO-V