(1)Absatz einsMit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Betriebsfunkverordnung, BGBl. Nr. 264/2004 (Anm.: richtig: BGBl. II Nr. 264/2004), außer Kraft.Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Betriebsfunkverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 2004, Anmerkung, richtig: Bun... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie in Anlage 2 zitierte Vereinbarung liegt beim Fernmeldebüro während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Sie wird weiters auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie veröffentlicht. mehr lesen...
§ 14.Paragraph 14, Die in Anlage 4A zitierten Unterlagen mit technischem Inhalt liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, sowie beim Fernmeldebüro während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Die in Anlage 4A zitierten Unterlagen mit technischem Inhalt liege... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 13.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 364/2016 § 0 gültig von 06.12.2016 bis 12.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. ... mehr lesen...