(1) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Betriebsfunkverordnung, BGBl. Nr. 264/2004 (Anm.: richtig: BGBl. II Nr. 264/2004), außer Kraft.(2) Eine Notifizierung gemäß der Richtlinie 98/94/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. N... mehr lesen...
(1) Die in Anlage 2 zitierte Vereinbarung liegt beim Fernmeldebüro während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Sie wird weiters auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie veröffentlicht. mehr lesen...
Die in Anlage 4A zitierten Unterlagen mit technischem Inhalt liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, sowie beim Fernmeldebüro während der Amtsstunden zur Einsicht auf. mehr lesen...
Änderung BGBl. II Nr. 286/2005BGBl. II Nr. 364/2016BGBl. II Nr. 398/2019Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund der §§ 49 Abs. 3 und 67 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2002, auf Grund von § 3 Abs. 3 des ... mehr lesen...