§ 7 VVGehG

Vergütungsverordnung gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1900 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2001 in Kraft.

(2) Die Promulgationsklausel sowie § 5 Z 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 24/2003 treten mit 1. Februar 2003 in Kraft.

(3) Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 257/2007 treten wie folgt in Kraft:
                                        

1.
    

Der Titel mit 1. März 2007,

2.
    

§ 1 Abs. 1 sowie § 5 mit 1. Oktober 2007.

(4) Die §§ 5, 6 und 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 292/2010 treten mit 1. September 2010 in Kraft.

(5) § 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 292/2010 ist anzuwenden
                                        

1.
    

ab dem Schuljahr 2010/2011 auf jene Schulen, für die die Änderungen des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, BGBl. I Nr. 33/1997, durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2010 gemäß Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur ab dem Schuljahr 2010/2011 Anwendung finden,

2.
    

ab dem Schuljahr 2011/2012 auf die übrigen Schulen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1900 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2001 in Kraft.

(2) Die Promulgationsklausel sowie § 5 Z 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 24/2003 treten mit 1. Februar 2003 in Kraft.

(3) Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 257/2007 treten wie folgt in Kraft:
                                        

1.
    

Der Titel mit 1. März 2007,

2.
    

§ 1 Abs. 1 sowie § 5 mit 1. Oktober 2007.

(4) Die §§ 5, 6 und 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 292/2010 treten mit 1. September 2010 in Kraft.

(5) § 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 292/2010 ist anzuwenden
                                        

1.
    

ab dem Schuljahr 2010/2011 auf jene Schulen, für die die Änderungen des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, BGBl. I Nr. 33/1997, durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2010 gemäß Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur ab dem Schuljahr 2010/2011 Anwendung finden,

2.
    

ab dem Schuljahr 2011/2012 auf die übrigen Schulen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten