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Inhaltsverzeichnis | |
Art / Paragraf | Gegenstand / Bezeichnung |
1. Abschnitt | |
§ 1.Paragraph eins, | Geltungsbereich |
§ 2.Paragraph 2, | Formen und Umfang der Reifeprüfung |
§ 3.Paragraph 3, | Prüfungsgebiete |
2. Abschnitt | |
§ 4.Paragraph 4, | Prüfungstermine der Vorprüfung |
§ 5.Paragraph 5, | Prüfungsgebiete der Vorprüfung |
§ 6.Paragraph 6, | Durchführung der Vorprüfung |
3. Abschnitt 1. Unterabschnitt | |
§ 7.Paragraph 7, | Prüfungsgebiet |
§ 8.Paragraph 8, | Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der |
§ 9.Paragraph 9, | Durchführung der |
§ 10.Paragraph 10, | Prüfungstermine der |
2. Unterabschnitt | |
§ 11.Paragraph 11, | Prüfungstermine der Klausurprüfung |
§ 12.Paragraph 12, | Prüfungsgebiete der Klausurprüfung |
§ 13.Paragraph 13, | Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete |
§ 14.Paragraph 14, | Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete |
§ 15.Paragraph 15, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“, „Ungarisch“ und „ |
§ 16.Paragraph 16, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ |
§ 17.Paragraph 17, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Latein (sechsjährig)“, „Latein (vierjährig)“ und „Griechisch“ |
§ 18.Paragraph 18, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“ |
§ 19.Paragraph 19, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“ |
§ 20.Paragraph 20, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Physik“ |
§ 21.Paragraph 21, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltbildung“ |
§ 22.Paragraph 22, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Musik“ und „Musikkunde“ |
§ 23.Paragraph 23, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“ |
§ 24.Paragraph 24, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Sportkunde“ |
§ 24a.Paragraph 24 a, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in einem Prüfungsgebiet gemäß einem schulautonomen Unterrichtsgegenstand |
§ 25.Paragraph 25, | Durchführung der Klausurprüfung |
§ 26.Paragraph 26, | Mündliche Kompensationsprüfung |
3. Unterabschnitt | |
§ 27.Paragraph 27, | Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung |
§ 28.Paragraph 28, | Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen |
§ 29.Paragraph 29, | Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen |
§ 30.Paragraph 30, | Durchführung der mündlichen Prüfung |
4. Abschnitt | |
§ 31.Paragraph 31, | Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen |
§ 32.Paragraph 32, | Sonderbestimmungen für das Zweisprachige Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium in Oberwart |
§ 33.Paragraph 33, | Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache und mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien |
5. Abschnitt | |
§ 34.Paragraph 34, | Übergangsbestimmungen |
§ 35.Paragraph 35, | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
(________________
Anm. 1: Die Novellierungsanordnung Art. 1 Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 297 lautet: „Im Inhaltsverzeichnis in der den Titel des 1. Unterabschnittes des 3. Abschnitts betreffenden Zeile, ... wird das Wort „vorwissenschaftliche“ jeweils durch das Wort „abschließende“ ersetzt.“. Das zu ersetzende Wort lautet jedoch „Vorwissenschaftliche“. Die Anordnung wurde sinngemäß durchgeführt.)Anmerkung 1: Die Novellierungsanordnung Artikel eins, Ziffer eins, der Novelle Bundesgesetzblatt römisch II Nr. 297 lautet: „Im Inhaltsverzeichnis in der den Titel des 1. Unterabschnittes des 3. Abschnitts betreffenden Zeile, ... wird das Wort „vorwissenschaftliche“ jeweils durch das Wort „abschließende“ ersetzt.“. Das zu ersetzende Wort lautet jedoch „Vorwissenschaftliche“. Die Anordnung wurde sinngemäß durchgeführt.)
Inhaltsverzeichnis | |
Art / Paragraf | Gegenstand / Bezeichnung |
1. Abschnitt | |
§ 1.Paragraph eins, | Geltungsbereich |
§ 2.Paragraph 2, | Formen und Umfang der Reifeprüfung |
§ 3.Paragraph 3, | Prüfungsgebiete |
2. Abschnitt | |
§ 4.Paragraph 4, | Prüfungstermine der Vorprüfung |
§ 5.Paragraph 5, | Prüfungsgebiete der Vorprüfung |
§ 6.Paragraph 6, | Durchführung der Vorprüfung |
3. Abschnitt 1. Unterabschnitt | |
§ 7.Paragraph 7, | Prüfungsgebiet |
§ 8.Paragraph 8, | Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der |
§ 9.Paragraph 9, | Durchführung der |
§ 10.Paragraph 10, | Prüfungstermine der |
2. Unterabschnitt | |
§ 11.Paragraph 11, | Prüfungstermine der Klausurprüfung |
§ 12.Paragraph 12, | Prüfungsgebiete der Klausurprüfung |
§ 13.Paragraph 13, | Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete |
§ 14.Paragraph 14, | Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete |
§ 15.Paragraph 15, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“, „Ungarisch“ und „ |
§ 16.Paragraph 16, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ |
§ 17.Paragraph 17, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Latein (sechsjährig)“, „Latein (vierjährig)“ und „Griechisch“ |
§ 18.Paragraph 18, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“ |
§ 19.Paragraph 19, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“ |
§ 20.Paragraph 20, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Physik“ |
§ 21.Paragraph 21, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltbildung“ |
§ 22.Paragraph 22, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Musik“ und „Musikkunde“ |
§ 23.Paragraph 23, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“ |
§ 24.Paragraph 24, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Sportkunde“ |
§ 24a.Paragraph 24 a, | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in einem Prüfungsgebiet gemäß einem schulautonomen Unterrichtsgegenstand |
§ 25.Paragraph 25, | Durchführung der Klausurprüfung |
§ 26.Paragraph 26, | Mündliche Kompensationsprüfung |
3. Unterabschnitt | |
§ 27.Paragraph 27, | Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung |
§ 28.Paragraph 28, | Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen |
§ 29.Paragraph 29, | Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen |
§ 30.Paragraph 30, | Durchführung der mündlichen Prüfung |
4. Abschnitt | |
§ 31.Paragraph 31, | Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen |
§ 32.Paragraph 32, | Sonderbestimmungen für das Zweisprachige Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium in Oberwart |
§ 33.Paragraph 33, | Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache und mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien |
5. Abschnitt | |
§ 34.Paragraph 34, | Übergangsbestimmungen |
§ 35.Paragraph 35, | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
(________________
Anm. 1: Die Novellierungsanordnung Art. 1 Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 297 lautet: „Im Inhaltsverzeichnis in der den Titel des 1. Unterabschnittes des 3. Abschnitts betreffenden Zeile, ... wird das Wort „vorwissenschaftliche“ jeweils durch das Wort „abschließende“ ersetzt.“. Das zu ersetzende Wort lautet jedoch „Vorwissenschaftliche“. Die Anordnung wurde sinngemäß durchgeführt.)Anmerkung 1: Die Novellierungsanordnung Artikel eins, Ziffer eins, der Novelle Bundesgesetzblatt römisch II Nr. 297 lautet: „Im Inhaltsverzeichnis in der den Titel des 1. Unterabschnittes des 3. Abschnitts betreffenden Zeile, ... wird das Wort „vorwissenschaftliche“ jeweils durch das Wort „abschließende“ ersetzt.“. Das zu ersetzende Wort lautet jedoch „Vorwissenschaftliche“. Die Anordnung wurde sinngemäß durchgeführt.)