§ 1 VwGbk-ÜG

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz regelt den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme jener Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes gehören.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz regelt den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme jener Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes gehören.

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