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Anforderungen für die Kontrolle von Standardvermehrungsgut
§ 8. Standardvermehrungsgut hat für die Kontrolle folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. | es stammt aus sortenechten und sortenreinen Mutterrebenbeständen, | |||||||||
2. | es ist bestimmt | |||||||||
a) | zur Erzeugung von Pflanzgut oder von Pflanzenteilen, die zur Traubenerzeugung dienen, oder | |||||||||
b) | zur Erzeugung von Trauben und | |||||||||
3. |
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Anforderungen für die Kontrolle von Standardvermehrungsgut
§ 8. Standardvermehrungsgut hat für die Kontrolle folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. | es stammt aus sortenechten und sortenreinen Mutterrebenbeständen, | |||||||||
2. | es ist bestimmt | |||||||||
a) | zur Erzeugung von Pflanzgut oder von Pflanzenteilen, die zur Traubenerzeugung dienen, oder | |||||||||
b) | zur Erzeugung von Trauben und | |||||||||
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