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Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
1. |
| |||||||||
2. | „Seeschiff“ | |||||||||
3. | „Fahrgastschiff“ | |||||||||
4. | „Frachtschiff“ | |||||||||
5. | „Jacht“ | |||||||||
6. | „Sonderfahrzeug“ | |||||||||
a) | ein Fahrzeug, das für die Beförderung von zwölf oder weniger Fahrgästen bestimmt ist, | |||||||||
b) | ein Fahrzeug ohne eigenen Antrieb, wie Leichter, Prahm, | |||||||||
c) | Schlepper, Fischereifahrzeug, Barkasse, | |||||||||
d) | schwimmendes Gerät, wie Bagger, Schwimmkran, Ramme, Bohrinsel, Hubinsel; | |||||||||
7. | „Reeder“ | |||||||||
8. | „Seeschiffsregister“ | |||||||||
9. | „Registerhafen“ | |||||||||
10. | „Seebrief“ | |||||||||
11. | „Konsul“ |
Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
1. |
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2. | „Seeschiff“ | |||||||||
3. | „Fahrgastschiff“ | |||||||||
4. | „Frachtschiff“ | |||||||||
5. | „Jacht“ | |||||||||
6. | „Sonderfahrzeug“ | |||||||||
a) | ein Fahrzeug, das für die Beförderung von zwölf oder weniger Fahrgästen bestimmt ist, | |||||||||
b) | ein Fahrzeug ohne eigenen Antrieb, wie Leichter, Prahm, | |||||||||
c) | Schlepper, Fischereifahrzeug, Barkasse, | |||||||||
d) | schwimmendes Gerät, wie Bagger, Schwimmkran, Ramme, Bohrinsel, Hubinsel; | |||||||||
7. | „Reeder“ | |||||||||
8. | „Seeschiffsregister“ | |||||||||
9. | „Registerhafen“ | |||||||||
10. | „Seebrief“ | |||||||||
11. | „Konsul“ |