Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die fachliche Qualifikation zur Versicherungsvermittlung bezüglich Lebens- und Unfallversicherungen als Versicherungsagent oder als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten im Rahmen des Gewerbes der Gewerblichen Vermögensberatung wird durch die Absolvierung des jeweils entsprechenden Teiles der Befähigungsprüfung für den Gewerblichen Vermögensberater bzw. eine entsprechend eingeschränkte Tätigkeit – je nach der Form - gem. § 4 Abs. 2 lit. c bis f bzw. § 6 Abs. 2 erfüllt.
Die fachliche Qualifikation zur Versicherungsvermittlung bezüglich Lebens- und Unfallversicherungen als Versicherungsagent oder als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten im Rahmen des Gewerbes der Gewerblichen Vermögensberatung wird durch die Absolvierung des jeweils entsprechenden Teiles der Befähigungsprüfung für den Gewerblichen Vermögensberater bzw. eine entsprechend eingeschränkte Tätigkeit – je nach der Form - gem. § 4 Abs. 2 lit. c bis f bzw. § 6 Abs. 2 erfüllt.