§ 28 DLG

Dienstleistungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 6 Abs. 6 und § 15 Abs. 6 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 17.05.2018

In Kraft vom 22.11.2011 bis 17.05.2018

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 6 Abs. 6 und § 15 Abs. 6 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

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