Anl. 5 MPBV

Medizinproduktebetreiberverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2007 bis 31.12.9999
Liste der in das Implantatregister aufzunehmenden Medizinprodukte
  1. 1.Ziffer einsAktive implantierbare Medizinprodukte inklusive implantiertem Zubehör (zB Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate, Elektroden etc.)
  2. 2.Ziffer 2Nicht aktive implantierbare Medizinprodukte:
    • StrichaufzählungGelenks-Implantate (zB Hüftgelenks-, Kniegelenks-Implantate, etc.)
    • StrichaufzählungWeichteil-Implantate (zB Brust-Implantate, etc.)
    • StrichaufzählungOrgan-Implantate (zB künstliche Herzklappen, etc.)
    • StrichaufzählungImplantate im zentralen Kreislaufsystem im Sinne des Anhang IX der Richtlinie 93/42/EWG (zB Stents, Vena cava-Filter, etc.)Implantate im zentralen Kreislaufsystem im Sinne des Anhang römisch IX der Richtlinie 93/42/EWG (zB Stents, Vena cava-Filter, etc.)

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2007 bis 31.12.9999
Liste der in das Implantatregister aufzunehmenden Medizinprodukte
  1. 1.Ziffer einsAktive implantierbare Medizinprodukte inklusive implantiertem Zubehör (zB Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate, Elektroden etc.)
  2. 2.Ziffer 2Nicht aktive implantierbare Medizinprodukte:
    • StrichaufzählungGelenks-Implantate (zB Hüftgelenks-, Kniegelenks-Implantate, etc.)
    • StrichaufzählungWeichteil-Implantate (zB Brust-Implantate, etc.)
    • StrichaufzählungOrgan-Implantate (zB künstliche Herzklappen, etc.)
    • StrichaufzählungImplantate im zentralen Kreislaufsystem im Sinne des Anhang IX der Richtlinie 93/42/EWG (zB Stents, Vena cava-Filter, etc.)Implantate im zentralen Kreislaufsystem im Sinne des Anhang römisch IX der Richtlinie 93/42/EWG (zB Stents, Vena cava-Filter, etc.)

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