(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(1a)Absatz eins aDie Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, § 5 samt Überschrift, § 9 Abs. 2, § 10, § 11, § 12 Abs. 1 und § 15 samt Überschrift, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 217/2017, treten am Tag nach ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Heereslenkberechtigung darf nur für folgende Klassen erteilt oder auf folgende Klassen ausgedehnt werden:1.Ziffer einsin der Klasse AM:a)Litera aMotorfahrräder,b)Litera bvierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,2.Ziffer 2in der Klasse A:Motorräder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrig... mehr lesen...
(1) Die Reisekostenvergütung hat für Strecken, die mit der Eisenbahn zurückgelegt werden, bei Bestimmungsorten1.außerhalb des Bundeslandes nach der ersten Klasse und2.innerhalb des Bundeslandes nach der zweiten Klassezu erfolgen.(2) Wird im benützten Zug nur eine Wagenklasse geführt, so gebührt d... mehr lesen...