(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(1a) Die Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, § 5 samt Überschrift, § 9 Abs. 2, § 10, § 11, § 12 Abs. 1 und § 15 samt Überschrift, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 217/2017, treten am Tag nach der Kundmachung dieser... mehr lesen...
(1) Die Heereslenkberechtigung darf nur für folgende Klassen erteilt oder auf folgende Klassen ausgedehnt werden:1.in der Klasse AM:a)Motorfahrräder,b)vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,2.in der Klasse A:Motorräder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Eigenmasse von nic... mehr lesen...
(1) Die Reisekostenvergütung hat für Strecken, die mit der Eisenbahn zurückgelegt werden, bei Bestimmungsorten1.außerhalb des Bundeslandes nach der ersten Klasse und2.innerhalb des Bundeslandes nach der zweiten Klassezu erfolgen.(2) Wird im benützten Zug nur eine Wagenklasse geführt, so gebührt d... mehr lesen...