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Die Personenstandsbehörde, die das Ehebuch führt, hat der GebietskrankenkasseÖsterreichischen Gesundheitskasse mitzuteilen:
1. | jede Eheschließung durch Angabe folgender Daten: | |||||||||
a) | Tag und Ort der Eheschließung, | |||||||||
b) | frühere Namen des Mannes, | |||||||||
c) | Tag und Ort der Geburt des Mannes, | |||||||||
d) | neue Familiennamen des Mannes, | |||||||||
e) | gemeinsame Familiennamen des Mannes, | |||||||||
f) | Wohnanschrift des Mannes, | |||||||||
g) | frühere Namen der Frau, | |||||||||
h) | Tag und Ort der Geburt der Frau, | |||||||||
i) | neue Familiennamen der Frau, | |||||||||
j) | gemeinsame Familiennamen der Frau, | |||||||||
k) | Wohnanschrift der Frau; | |||||||||
2. | jeden Fall einer Auflösung der Ehe durch Angabe folgender Daten: | |||||||||
a) | Tag der Wirksamkeit der Auflösung der Ehe, | |||||||||
b) | frühere Namen der Eheleute, | |||||||||
c) | Tag und Ort der Geburt der Eheleute, | |||||||||
d) | bei Nichtigerklärung der Ehe: neue Familiennamen der Eheleute. | |||||||||
3. | jede Wiederannahme eines früheren Familiennamens durch Angabe folgender Daten: | |||||||||
a) | Familiennamen des/der Erklärenden vor der Wiederannahme, | |||||||||
b) | Familiennamen des/der Erklärenden nach der Wiederannahme, | |||||||||
c) | Vornamen des/der Erklärenden, | |||||||||
d) | Tag und Ort der Geburt sowie frühere Namen des/der Erklärenden, | |||||||||
e) | Datum der Wirksamkeit der Namensänderung, | |||||||||
f) | Wohnanschrift des/der Erklärenden. |
Die Personenstandsbehörde, die das Ehebuch führt, hat der GebietskrankenkasseÖsterreichischen Gesundheitskasse mitzuteilen:
1. | jede Eheschließung durch Angabe folgender Daten: | |||||||||
a) | Tag und Ort der Eheschließung, | |||||||||
b) | frühere Namen des Mannes, | |||||||||
c) | Tag und Ort der Geburt des Mannes, | |||||||||
d) | neue Familiennamen des Mannes, | |||||||||
e) | gemeinsame Familiennamen des Mannes, | |||||||||
f) | Wohnanschrift des Mannes, | |||||||||
g) | frühere Namen der Frau, | |||||||||
h) | Tag und Ort der Geburt der Frau, | |||||||||
i) | neue Familiennamen der Frau, | |||||||||
j) | gemeinsame Familiennamen der Frau, | |||||||||
k) | Wohnanschrift der Frau; | |||||||||
2. | jeden Fall einer Auflösung der Ehe durch Angabe folgender Daten: | |||||||||
a) | Tag der Wirksamkeit der Auflösung der Ehe, | |||||||||
b) | frühere Namen der Eheleute, | |||||||||
c) | Tag und Ort der Geburt der Eheleute, | |||||||||
d) | bei Nichtigerklärung der Ehe: neue Familiennamen der Eheleute. | |||||||||
3. | jede Wiederannahme eines früheren Familiennamens durch Angabe folgender Daten: | |||||||||
a) | Familiennamen des/der Erklärenden vor der Wiederannahme, | |||||||||
b) | Familiennamen des/der Erklärenden nach der Wiederannahme, | |||||||||
c) | Vornamen des/der Erklärenden, | |||||||||
d) | Tag und Ort der Geburt sowie frühere Namen des/der Erklärenden, | |||||||||
e) | Datum der Wirksamkeit der Namensänderung, | |||||||||
f) | Wohnanschrift des/der Erklärenden. |