Anl. 1 RLV 2013

Rechnungslegungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2013 bis 31.12.9999
Muster einer Vollständigkeitserklärung (§ 2)

An den

Rechnungshof

Haushaltsleitendes Organ

[Datum……………....]

Vollständigkeitserklärung zu den Abschlussrechnungen und Anhangsangaben für das Finanzjahr …………

Ich erkläre als zur Aufstellung der Abschlussrechnungen verpflichtetes haushaltsleitendes Organ Folgendes:

Alle verrechnungspflichtigen Gebarungsfälle wurden im Haushaltsverrechnungssystem erfasst, sämtliche Abschlussrechnungen vollständig und richtig aufgestellt sowie sämtliche haushaltsrechtlichen Vorschriften eingehalten.

Abschlussrechnungen

  1. 1.Ziffer eins
    1. 2.Ziffer 2Die in den Abschlussrechnungen ausgewiesenen Ergebnisse stimmen mit den Verrechnungsaufschreibungen überein.

    1. 3.Ziffer 3Die Gliederung der Abschlussrechnungen entspricht den §§ 3 bis 12 Rechnungslegungsverordnung 2013. Weiters liegen den Abschlussrechnungen alle in den §§ 14 bis 33 Rechnungslegungsverordnung 2013 genannten Nachweise (Anhangssangaben) für das darzustellende sowie das vorangegangene Finanzjahr bei.Die Gliederung der Abschlussrechnungen entspricht den Paragraphen 3 bis 12 Rechnungslegungsverordnung 2013. Weiters liegen den Abschlussrechnungen alle in den Paragraphen 14 bis 33 Rechnungslegungsverordnung 2013 genannten Nachweise (Anhangssangaben) für das darzustellende sowie das vorangegangene Finanzjahr bei.

    Unterschrift des haushaltsleitenden Organs

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2013 bis 31.12.9999
Muster einer Vollständigkeitserklärung (§ 2)

An den

Rechnungshof

Haushaltsleitendes Organ

[Datum……………....]

Vollständigkeitserklärung zu den Abschlussrechnungen und Anhangsangaben für das Finanzjahr …………

Ich erkläre als zur Aufstellung der Abschlussrechnungen verpflichtetes haushaltsleitendes Organ Folgendes:

Alle verrechnungspflichtigen Gebarungsfälle wurden im Haushaltsverrechnungssystem erfasst, sämtliche Abschlussrechnungen vollständig und richtig aufgestellt sowie sämtliche haushaltsrechtlichen Vorschriften eingehalten.

Abschlussrechnungen

  1. 1.Ziffer eins
    1. 2.Ziffer 2Die in den Abschlussrechnungen ausgewiesenen Ergebnisse stimmen mit den Verrechnungsaufschreibungen überein.

    1. 3.Ziffer 3Die Gliederung der Abschlussrechnungen entspricht den §§ 3 bis 12 Rechnungslegungsverordnung 2013. Weiters liegen den Abschlussrechnungen alle in den §§ 14 bis 33 Rechnungslegungsverordnung 2013 genannten Nachweise (Anhangssangaben) für das darzustellende sowie das vorangegangene Finanzjahr bei.Die Gliederung der Abschlussrechnungen entspricht den Paragraphen 3 bis 12 Rechnungslegungsverordnung 2013. Weiters liegen den Abschlussrechnungen alle in den Paragraphen 14 bis 33 Rechnungslegungsverordnung 2013 genannten Nachweise (Anhangssangaben) für das darzustellende sowie das vorangegangene Finanzjahr bei.

    Unterschrift des haushaltsleitenden Organs

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