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An den
Rechnungshof
Haushaltsleitendes Organ [Datum……………....] |
Vollständigkeitserklärung zu den Abschlussrechnungen und Anhangsangaben für das
Finanzjahr …………
Ich erkläre als zur Aufstellung der Abschlussrechnungen verpflichtetes haushaltsleitendes Organ Folgendes:
Alle verrechnungspflichtigen Gebarungsfälle wurden im Haushaltsverrechnungssystem erfasst, sämtliche Abschlussrechnungen vollständig und richtig aufgestellt sowie sämtliche haushaltsrechtlichen Vorschriften eingehalten.
Abschlussrechnungen
1. | Ich bin meiner Verantwortung für die Aufstellung und Darstellung der Abschlussrechnungen gemäß § 6 Abs. 2 Z 10 sowie § 101 Bundeshaushaltsgesetz 2013 nachgekommen. Insbesondere bin ich dafür verantwortlich, dass die Abschlussrechnungen ein möglichst getreues Bild der finanziellen Lage des Bundes (Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage) in Übereinstimmung mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013, der Bundeshaushaltsverordnung 2013, der Rechnungslegungsverordnung 2013 sowie den sonstigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen vermitteln. |
2. | Die in den Abschlussrechnungen ausgewiesenen Ergebnisse stimmen mit den Verrechnungsaufschreibungen überein. |
3. | Die Gliederung der Abschlussrechnungen entspricht den §§ 3 bis 12 Rechnungslegungsverordnung 2013. Weiters liegen den Abschlussrechnungen alle in den §§ 14 bis 33 Rechnungslegungsverordnung 2013 genannten Nachweise (Anhangssangaben) für das darzustellende sowie das vorangegangene Finanzjahr bei. |
Unterschrift des haushaltsleitenden Organs
An den
Rechnungshof
Haushaltsleitendes Organ [Datum……………....] |
Vollständigkeitserklärung zu den Abschlussrechnungen und Anhangsangaben für das
Finanzjahr …………
Ich erkläre als zur Aufstellung der Abschlussrechnungen verpflichtetes haushaltsleitendes Organ Folgendes:
Alle verrechnungspflichtigen Gebarungsfälle wurden im Haushaltsverrechnungssystem erfasst, sämtliche Abschlussrechnungen vollständig und richtig aufgestellt sowie sämtliche haushaltsrechtlichen Vorschriften eingehalten.
Abschlussrechnungen
1. | Ich bin meiner Verantwortung für die Aufstellung und Darstellung der Abschlussrechnungen gemäß § 6 Abs. 2 Z 10 sowie § 101 Bundeshaushaltsgesetz 2013 nachgekommen. Insbesondere bin ich dafür verantwortlich, dass die Abschlussrechnungen ein möglichst getreues Bild der finanziellen Lage des Bundes (Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage) in Übereinstimmung mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013, der Bundeshaushaltsverordnung 2013, der Rechnungslegungsverordnung 2013 sowie den sonstigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen vermitteln. |
2. | Die in den Abschlussrechnungen ausgewiesenen Ergebnisse stimmen mit den Verrechnungsaufschreibungen überein. |
3. | Die Gliederung der Abschlussrechnungen entspricht den §§ 3 bis 12 Rechnungslegungsverordnung 2013. Weiters liegen den Abschlussrechnungen alle in den §§ 14 bis 33 Rechnungslegungsverordnung 2013 genannten Nachweise (Anhangssangaben) für das darzustellende sowie das vorangegangene Finanzjahr bei. |
Unterschrift des haushaltsleitenden Organs