§ 18 RLV 2013 Leasingverhältnisse und Mietverhältnisse

Rechnungslegungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2015 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsEin Leasing- oder Mietvertrag wird als Finanzierungs-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn er im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, überträgt. Ansonsten wird er als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert.
  2. (2)Absatz 2Die haushaltsführende Stelle hat als Leasingnehmer/Mieter bei Finanzierungs-Leasingverhältnissen folgende Angaben zu machen:
    1. 1.Ziffer einsden Buchwert der Leasing- und Mietobjekte je Bilanzposition und Anlagenkennzahl zum 31.Dezember der laufenden und des vorangegangenen Finanzjahres, die Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen;
    2. 2.Ziffer 2eine Überleitungsrechnung der Bruttoinvestitionen in das Leasing-/Mietverhältnis zum Barwert der ausstehenden Mindestleasing-/-mietzahlungen zum Abschlussstichtag;
    3. 3.Ziffer 3die Summe der künftigen Mindestleasing-/-mietzahlungen zum Abschlussstichtag und deren Barwert für jede der folgenden Perioden:
      1. a)Litera abis zu einem Jahr,
      2. b)Litera blänger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren,
      3. c)Litera clänger als fünf Jahre;
    4. 4.Ziffer 4in der Periode als Aufwand erfasste bedingte Leasing-/Mietzahlungen;
    5. 5.Ziffer 5eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Leasing-/Mietvereinbarungen des Leasingnehmers/Mieters. Insbesondere sind folgende Angaben zu machen:
      1. a)Litera adie Grundlage von bedingten Leasing-/Mietzahlungen;
      2. b)Litera bdie Existenz und der Inhalt von Verlängerungs- oder Kaufoptionen sowie von Preisanpassungsklauseln; und
      3. c)Litera cdurch Leasing-/Mietvereinbarungen auferlegte Beschränkungen, wie solche, die Beiträge aus Überschüssen, Beiträge aus Kapitaleinlagen, Dividenden, zusätzliche Schulden und weitere Leasing-/Mietverhältnisse betreffen.
      Die Beschreibung kann für gleichartige Verträge zusammengefasst dargestellt werden.
  3. (3)Absatz 3Die haushaltsführende Stelle hat als Leasingnehmer/Mieter bei Operating-Leasingverhältnissen folgende Angaben zu machen:
    1. 1.Ziffer einsdie Summe der künftigen Zahlungen auf Grund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen für jede der folgenden Perioden:
      1. a)Litera abis zu einem Jahr,
      2. b)Litera blänger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren,
      3. c)Litera clänger als fünf Jahre;
    2. 2.Ziffer 2Zahlungen aus Leasing-/Mietverhältnissen, die im Finanzjahr als Aufwand erfasst wurden, getrennt nach Beträgen für Mindestleasingzahlungen und bedingten Mietzahlungen; sowie
    3. 3.Ziffer 3eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Leasing-/Mietvereinbarungen des Leasingnehmers/Mieters. Insbesondere sind folgende Angaben zu machen:
      1. a)Litera adie Basis und Berechnungsgrundlagen, nach denen bedingte Leasing-/Mietzahlungen zu erfolgen haben;
      2. b)Litera bdie Existenz und den Inhalt von Verlängerungs- oder Kaufoptionen sowie von Preisanpassungsklauseln; und
      3. c)Litera cdurch Leasing-/Mietvereinbarungen auferlegte Beschränkungen, insbesondere die Verwendung von Überschüssen, Kapitaleinlagen, Dividenden, zusätzliche Schulden und weitere Leasingverhältnisse.
      Die Beschreibung kann für gleichartige Verträge zusammengefasst dargestellt werden.
  4. (4)Absatz 4Die haushaltsführende Stelle hat als Leasinggeber/Vermieter bei Finanzierungs-Leasingverhältnissen Abs. 2 und bei Operating-Leasingverhältnissen Abs. 3 sinngemäß anzuwenden.Die haushaltsführende Stelle hat als Leasinggeber/Vermieter bei Finanzierungs-Leasingverhältnissen Absatz 2 und bei Operating-Leasingverhältnissen Absatz 3, sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 30.12.2015

In Kraft vom 29.05.2013 bis 30.12.2015
  1. (1)Absatz einsEin Leasing- oder Mietvertrag wird als Finanzierungs-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn er im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, überträgt. Ansonsten wird er als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert.
  2. (2)Absatz 2Die haushaltsführende Stelle hat als Leasingnehmer/Mieter bei Finanzierungs-Leasingverhältnissen folgende Angaben zu machen:
    1. 1.Ziffer einsden Buchwert der Leasing- und Mietobjekte je Bilanzposition und Anlagenkennzahl zum 31.Dezember der laufenden und des vorangegangenen Finanzjahres, die Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen;
    2. 2.Ziffer 2eine Überleitungsrechnung der Bruttoinvestitionen in das Leasing-/Mietverhältnis zum Barwert der ausstehenden Mindestleasing-/-mietzahlungen zum Abschlussstichtag;
    3. 3.Ziffer 3die Summe der künftigen Mindestleasing-/-mietzahlungen zum Abschlussstichtag und deren Barwert für jede der folgenden Perioden:
      1. a)Litera abis zu einem Jahr,
      2. b)Litera blänger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren,
      3. c)Litera clänger als fünf Jahre;
    4. 4.Ziffer 4in der Periode als Aufwand erfasste bedingte Leasing-/Mietzahlungen;
    5. 5.Ziffer 5eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Leasing-/Mietvereinbarungen des Leasingnehmers/Mieters. Insbesondere sind folgende Angaben zu machen:
      1. a)Litera adie Grundlage von bedingten Leasing-/Mietzahlungen;
      2. b)Litera bdie Existenz und der Inhalt von Verlängerungs- oder Kaufoptionen sowie von Preisanpassungsklauseln; und
      3. c)Litera cdurch Leasing-/Mietvereinbarungen auferlegte Beschränkungen, wie solche, die Beiträge aus Überschüssen, Beiträge aus Kapitaleinlagen, Dividenden, zusätzliche Schulden und weitere Leasing-/Mietverhältnisse betreffen.
      Die Beschreibung kann für gleichartige Verträge zusammengefasst dargestellt werden.
  3. (3)Absatz 3Die haushaltsführende Stelle hat als Leasingnehmer/Mieter bei Operating-Leasingverhältnissen folgende Angaben zu machen:
    1. 1.Ziffer einsdie Summe der künftigen Zahlungen auf Grund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen für jede der folgenden Perioden:
      1. a)Litera abis zu einem Jahr,
      2. b)Litera blänger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren,
      3. c)Litera clänger als fünf Jahre;
    2. 2.Ziffer 2Zahlungen aus Leasing-/Mietverhältnissen, die im Finanzjahr als Aufwand erfasst wurden, getrennt nach Beträgen für Mindestleasingzahlungen und bedingten Mietzahlungen; sowie
    3. 3.Ziffer 3eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Leasing-/Mietvereinbarungen des Leasingnehmers/Mieters. Insbesondere sind folgende Angaben zu machen:
      1. a)Litera adie Basis und Berechnungsgrundlagen, nach denen bedingte Leasing-/Mietzahlungen zu erfolgen haben;
      2. b)Litera bdie Existenz und den Inhalt von Verlängerungs- oder Kaufoptionen sowie von Preisanpassungsklauseln; und
      3. c)Litera cdurch Leasing-/Mietvereinbarungen auferlegte Beschränkungen, insbesondere die Verwendung von Überschüssen, Kapitaleinlagen, Dividenden, zusätzliche Schulden und weitere Leasingverhältnisse.
      Die Beschreibung kann für gleichartige Verträge zusammengefasst dargestellt werden.
  4. (4)Absatz 4Die haushaltsführende Stelle hat als Leasinggeber/Vermieter bei Finanzierungs-Leasingverhältnissen Abs. 2 und bei Operating-Leasingverhältnissen Abs. 3 sinngemäß anzuwenden.Die haushaltsführende Stelle hat als Leasinggeber/Vermieter bei Finanzierungs-Leasingverhältnissen Absatz 2 und bei Operating-Leasingverhältnissen Absatz 3, sinngemäß anzuwenden.

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