§ 8 RLV 2013

Rechnungslegungsverordnung 2013

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2013 bis 31.12.9999

Stehen Aufwendungen gleich lautenden Erträgen in zu konsolidierenden Abschlussrechnungen gegenüber, sind diese Aufwendungen und Erträge in die konsolidierten Abschlussrechnungen nicht aufzunehmen. Dasselbe gilt für Auszahlungen und Einzahlungen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2013 bis 31.12.9999

Stehen Aufwendungen gleich lautenden Erträgen in zu konsolidierenden Abschlussrechnungen gegenüber, sind diese Aufwendungen und Erträge in die konsolidierten Abschlussrechnungen nicht aufzunehmen. Dasselbe gilt für Auszahlungen und Einzahlungen.

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