Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm.: Die Novellierungsanweisung Z 51 der Novelle BGBl. II Nr. 314/2011 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
51. Im Anhang I wird die Wortfolge „AKKREDITIERT durch das BUNDESMINISTERIUM für WIRTSCHAFT und ARBEIT“ durch die Wortfolge „ERMÄCHTIGT durch das BUNDESAMT für EICH- und VERMESSUNGSWESEN“ ersetzt.)
(Anm.: Die Novellierungsanweisung Z 51 der Novelle BGBl. II Nr. 314/2011 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
51. Im Anhang I wird die Wortfolge „AKKREDITIERT durch das BUNDESMINISTERIUM für WIRTSCHAFT und ARBEIT“ durch die Wortfolge „ERMÄCHTIGT durch das BUNDESAMT für EICH- und VERMESSUNGSWESEN“ ersetzt.)