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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Gebühren für Zulassungen gemäß §§ 14 und 15 Fernmeldegesetz 1993 betragen:
Schilling
1. | für die Typenzulassung von Funkanlagen je Geräteeinheit | 2 000,- | ||||||||
2. | für die Zulassung einer Type eines Endgerätes | 2 000,- | ||||||||
3. | für die Zulassung eines einzelnen Endgerätes | 200,- |
Die Gebühren für Zulassungen gemäß §§ 14 und 15 Fernmeldegesetz 1993 betragen:
Schilling
1. | für die Typenzulassung von Funkanlagen je Geräteeinheit | 2 000,- | ||||||||
2. | für die Zulassung einer Type eines Endgerätes | 2 000,- | ||||||||
3. | für die Zulassung eines einzelnen Endgerätes | 200,- |