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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Zur Dienstprüfung kann nur zugelassen werden, wer
1. | den v3- und v4-Kanzleikurs (oder eine gleichwertige Grundausbildung) sowie den Grundlehrgang für Rechtspfleger erfolgreich absolviert hat, | |||||||||
2. | die praktische Verwendung zurückgelegt hat und | |||||||||
3. | den vorliegenden Ausbildungslehrgang besucht (oder gegebenenfalls Teile davon im Wege des Selbststudium durchgeführt) hat. |
Zur Dienstprüfung kann nur zugelassen werden, wer
1. | den v3- und v4-Kanzleikurs (oder eine gleichwertige Grundausbildung) sowie den Grundlehrgang für Rechtspfleger erfolgreich absolviert hat, | |||||||||
2. | die praktische Verwendung zurückgelegt hat und | |||||||||
3. | den vorliegenden Ausbildungslehrgang besucht (oder gegebenenfalls Teile davon im Wege des Selbststudium durchgeführt) hat. |