Anl. 1 SpV Liste von Produkten, die gemäß dieser Verordnung nicht als Spielzeug gelten

Spielzeugverordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.2015 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsDekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten,
  2. 2.Ziffer 2Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören:
    1. a)Litera aoriginal- und maßstabsgetreue Kleinmodelle,
    2. b)Litera bBausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen,
    3. c)Litera cFolklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel,
    4. d)Litera dNachbildungen von historischem Spielzeug und
    5. e)Litera eNachahmungen echter Schusswaffen.
  3. 3.Ziffer 3Sportgeräte einschließlich Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards für Kinder mit einem Körpergewicht über 20 kg,
  4. 4.Ziffer 4Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung,
  5. 5.Ziffer 5Roller und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportgeräte konzipiert sind oder die für die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Wegen bestimmt sind,
  6. 6.Ziffer 6elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf öffentlichen Straßen und Wegen oder auf den öffentlichen Gehsteigen bestimmt sind,
  7. 7.Ziffer 7Wassersportgeräte zur Verwendung in tiefem Wasser und Schwimmlernmittel für Kinder, wie Schwimmsitze und Schwimmhilfen,
  8. 8.Ziffer 8Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen,
  9. 9.Ziffer 9mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen mit Ausnahme von Wassergewehren und - -pistolen sowie Bogen zum Bogenschießen, die über 120 cm lang sind,
  10. 10.Ziffer 10Feuerwerkskörper einschließlich Amorces, die nicht speziell für Spielzeug bestimmt sind,
  11. 11.Ziffer 11Produkte und Spiele mit spitz zulaufenden Wurfgeschossen, wie Pfeilspiele, bei denen Pfeile mit Metallspitzen verwendet werden,
  12. 12.Ziffer 12funktionelle Lernprodukte, wie Kochherde, Bügeleisen und andere funktionelle Produkte, die mit einer Nennspannung von mehr als 24 Volt betrieben und ausschließlich für didaktische Zwecke zur Verwendung unter Aufsicht eines Erwachsenen verkauft werden,
  13. 13.Ziffer 13Produkte, die für den Unterricht an Schulen und für sonstige Ausbildungssituationen unter der Aufsicht eines erwachsenen Ausbildners bestimmt sind, wie wissenschaftliche Geräte,
  14. 14.Ziffer 14elektronische Geräte wie Personalcomputer und Spielkonsolen zum Zugriff auf interaktive Software und angeschlossene Peripheriegeräte, sofern die elektronischen Geräte oder die angeschlossenen Peripheriegeräte nicht speziell für Kinder konzipiert und für diese bestimmt sind und für sich allein bereits einen Spielwert haben, wie speziell konzipierte Personalcomputer, Tastaturen, Joysticks oder Lenkräder,
  15. 15.Ziffer 15interaktive Software für Freizeit und Unterhaltung wie Computerspiele und ihre Speichermedien (etwa CDs),
  16. 16.Ziffer 16Schnuller,
  17. 17.Ziffer 17Leuchten, die von Kindern für Spielzeug gehalten werden können,
  18. 18.Ziffer 18elektrische Transformatoren für Spielzeug,
  19. 19.Ziffer 19Mode-Accessoires für Kinder, die nicht als Spielzeugfür den Gebrauch beim Spielen gedacht sind.

Stand vor dem 09.07.2015

In Kraft vom 20.07.2011 bis 09.07.2015
  1. 1.Ziffer einsDekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten,
  2. 2.Ziffer 2Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören:
    1. a)Litera aoriginal- und maßstabsgetreue Kleinmodelle,
    2. b)Litera bBausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen,
    3. c)Litera cFolklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel,
    4. d)Litera dNachbildungen von historischem Spielzeug und
    5. e)Litera eNachahmungen echter Schusswaffen.
  3. 3.Ziffer 3Sportgeräte einschließlich Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards für Kinder mit einem Körpergewicht über 20 kg,
  4. 4.Ziffer 4Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung,
  5. 5.Ziffer 5Roller und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportgeräte konzipiert sind oder die für die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Wegen bestimmt sind,
  6. 6.Ziffer 6elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf öffentlichen Straßen und Wegen oder auf den öffentlichen Gehsteigen bestimmt sind,
  7. 7.Ziffer 7Wassersportgeräte zur Verwendung in tiefem Wasser und Schwimmlernmittel für Kinder, wie Schwimmsitze und Schwimmhilfen,
  8. 8.Ziffer 8Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen,
  9. 9.Ziffer 9mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen mit Ausnahme von Wassergewehren und - -pistolen sowie Bogen zum Bogenschießen, die über 120 cm lang sind,
  10. 10.Ziffer 10Feuerwerkskörper einschließlich Amorces, die nicht speziell für Spielzeug bestimmt sind,
  11. 11.Ziffer 11Produkte und Spiele mit spitz zulaufenden Wurfgeschossen, wie Pfeilspiele, bei denen Pfeile mit Metallspitzen verwendet werden,
  12. 12.Ziffer 12funktionelle Lernprodukte, wie Kochherde, Bügeleisen und andere funktionelle Produkte, die mit einer Nennspannung von mehr als 24 Volt betrieben und ausschließlich für didaktische Zwecke zur Verwendung unter Aufsicht eines Erwachsenen verkauft werden,
  13. 13.Ziffer 13Produkte, die für den Unterricht an Schulen und für sonstige Ausbildungssituationen unter der Aufsicht eines erwachsenen Ausbildners bestimmt sind, wie wissenschaftliche Geräte,
  14. 14.Ziffer 14elektronische Geräte wie Personalcomputer und Spielkonsolen zum Zugriff auf interaktive Software und angeschlossene Peripheriegeräte, sofern die elektronischen Geräte oder die angeschlossenen Peripheriegeräte nicht speziell für Kinder konzipiert und für diese bestimmt sind und für sich allein bereits einen Spielwert haben, wie speziell konzipierte Personalcomputer, Tastaturen, Joysticks oder Lenkräder,
  15. 15.Ziffer 15interaktive Software für Freizeit und Unterhaltung wie Computerspiele und ihre Speichermedien (etwa CDs),
  16. 16.Ziffer 16Schnuller,
  17. 17.Ziffer 17Leuchten, die von Kindern für Spielzeug gehalten werden können,
  18. 18.Ziffer 18elektrische Transformatoren für Spielzeug,
  19. 19.Ziffer 19Mode-Accessoires für Kinder, die nicht als Spielzeugfür den Gebrauch beim Spielen gedacht sind.

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