Spezifische Grenzwerte für chemische Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, bzw. in anderem Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werdenStoffCAS-NummerGrenzwertTCEP115-96-85 mg/kg (Gehaltsgrenzwert)TCPP13674-84... mehr lesen...
§ 17.Paragraph 17, Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, ABl. Nr. L 170 vom 30.06.2009 S. 1, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2021/903, ABl. Nr. L 197 vom 04.06.2021 S. 110, in österreichisches Recht umgesetzt. Durch diese Verordnung wird die R... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 20. Juli 2011 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Spielzeugverordnung, BGBl. Nr. 823/1994, geändert durch BGBl. II Nr. 245/2003, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit 20. Juli 2011 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ... mehr lesen...