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1.Ziffer eins die Bewilligung gemäß § 73 Abs. 2 LMSVG,die Bewilligung gemäß Paragraph 73, Absatz 2, LMSVG,
2.Ziffer 2 der Akkreditierungsbescheid, einschließlich Akkreditierungsumfang, und
3.Ziffer 3 der Abschluss einer Haftpflichtversicherung
vorzulegen. Weiters sind die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, der Ausschluss jeglicher Einflussnahme durch Dritte und die Einhaltung des Berufsgeheimnisses nachzuweisen.1.Ziffer eins die Bewilligung gemäß § 73 Abs. 2 LMSVG,die Bewilligung gemäß Paragraph 73, Absatz 2, LMSVG,
2.Ziffer 2 der Akkreditierungsbescheid, einschließlich Akkreditierungsumfang, und
3.Ziffer 3 der Abschluss einer Haftpflichtversicherung
vorzulegen. Weiters sind die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, der Ausschluss jeglicher Einflussnahme durch Dritte und die Einhaltung des Berufsgeheimnisses nachzuweisen.