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Legende:
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Zentrale Verbindungsstelle nach Art. 3 lit. d der Verordnung (EG) über die Zusammenarbeit im VerbraucherschutzNummer 7 VBKVO ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für soziale SicherheitSoziales, GenerationenGesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Zentrale Verbindungsstelle nach Art. 3 lit. d der Verordnung (EG) über die Zusammenarbeit im VerbraucherschutzNummer 7 VBKVO ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für soziale SicherheitSoziales, GenerationenGesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.