§ 2 WP-AnKO-VO

WP-AnKO-VO - WP-Anschaffungskosten-VO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Werden nach dieser Verordnung abgeleitete Anschaffungskosten angesetzt

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entfaltet ein auf deren Basis vorgenommener Kapitalertragsteuerabzug Abgeltungswirkung gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988; der Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten kann im Wege der Veranlagung erfolgen;

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gehen diese in die Bildung des gleitenden Durchschnittspreises gemäß § 27a Abs. 4 Z 3 EStG 1988 ein;

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sind die betroffenen Wirtschaftsgüter und Derivate nach Maßgabe des § 93 Abs. 6 EStG 1988 in den Verlustausgleich einzubeziehen.

In Kraft seit 29.03.2012 bis 31.12.9999
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