§ 7 KÜV

Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999

Automaten im Sinne des § 25 Abs. 4a StVO sind Parkuhren (Parkometer), die für jeden einzelnen Stellplatz der Kurzparkzone aufgestellt sind und gegen Geldeinwurf Dauer und Ende der zulässigen Parkzeit anzeigen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999

Automaten im Sinne des § 25 Abs. 4a StVO sind Parkuhren (Parkometer), die für jeden einzelnen Stellplatz der Kurzparkzone aufgestellt sind und gegen Geldeinwurf Dauer und Ende der zulässigen Parkzeit anzeigen.

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