Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Höhenlage des Geländes im Bauland und im Grünland-Kleingarten darf nur dann verändert werden, wenn
- | die Standsicherheit eines Bauwerks oder des angrenzenden Geländes nicht gefährdet wird und | |||||||||
- | dadurch und bei der Bemessung der Gebäudehöhe die ausreichende Belichtung der Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbargrundstücken gewährleistet ist. |
Die Höhenlage des Geländes im Bauland und im Grünland-Kleingarten darf nur dann verändert werden, wenn
- | die Standsicherheit eines Bauwerks oder des angrenzenden Geländes nicht gefährdet wird und | |||||||||
- | dadurch und bei der Bemessung der Gebäudehöhe die ausreichende Belichtung der Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbargrundstücken gewährleistet ist. |