(1)Absatz einsDie Ausgaben des Insolvenz-Entgelt-Fonds werden bestritten aus:1.Ziffer einsMitteln, die dem Insolvenz-Entgelt-Fonds auf Grund übergegangener Ansprüche (§ 11) zufließen,Mitteln, die dem Insolvenz-Entgelt-Fonds auf Grund übergegangener Ansprüche (Paragraph 11,) zufließen,2.Ziffer 2Ei... mehr lesen...