Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Ein Bühnenarbeitsvertrag wird dadurch nicht ungültig, dass einzelne seiner Bestimmungen nach dem Gesetz unwirksam sind.
(2) Die dem Mitglied auf Grund dieses Gesetzes zustehenden Rechte können durch den Bühnenarbeitsvertrag oder, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, durch Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden.
(1) Ein Bühnenarbeitsvertrag wird dadurch nicht ungültig, dass einzelne seiner Bestimmungen nach dem Gesetz unwirksam sind.
(2) Die dem Mitglied auf Grund dieses Gesetzes zustehenden Rechte können durch den Bühnenarbeitsvertrag oder, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, durch Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden.