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Legende:
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Der Landeshauptmann ist berechtigt, gegen Bescheide des Unabhängigen VerwaltungssenatsBeschlüsse und Erkenntnisse eines Verwaltungsgerichts in BerufungsverfahrenBeschwerdeverfahren gegen Bescheide gemäß § 30 BeschwerdeRevision wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.
Der Landeshauptmann ist berechtigt, gegen Bescheide des Unabhängigen VerwaltungssenatsBeschlüsse und Erkenntnisse eines Verwaltungsgerichts in BerufungsverfahrenBeschwerdeverfahren gegen Bescheide gemäß § 30 BeschwerdeRevision wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.