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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Garantien gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 Bausparkassengesetz sind in die Grenzen für die in § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 Bausparkassengesetz genannten Bankgeschäfte einzurechnen.
Garantien gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 Bausparkassengesetz sind in die Grenzen für die in § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 Bausparkassengesetz genannten Bankgeschäfte einzurechnen.