§ 4 AVIGVerMEB

Meldewesens und Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung der Leistungsbezieher nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.01.1988 bis 31.12.9999

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, BGBl. Nr. 10/1979, über die Berechnung und Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung der Leistungsbezieher nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.01.1988 bis 31.12.9999

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, BGBl. Nr. 10/1979, über die Berechnung und Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung der Leistungsbezieher nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 außer Kraft.

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