Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 27.01.2019

Gesetze 1-2 von 2

8 Paragrafen zu Aufnahmsverfahrensverordnung (AufnVVO) aktualisiert


§ 3 AufnVVO Verfahren zur Aufnahme in die 1. Klasse, der Mittelschule und der Allgemein bildenden höheren Schule

(1) Der Antrag auf Aufnahme ist bei der Schule, deren Besuch in Aussicht genommen wird, so zeitgereicht zu stellen, dass er bis spätestens am 2. Freitag nach den Semesterferien bei der Schulleitung dieser Schule eingelangt ist. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge auf Aufnahme sind nach Maßg... mehr lesen...


§ 3a AufnVVO Verfahren zur Aufnahme in die Polytechnische Schule, in die 5. Klasse der Allgemein bildenden höheren Schule sowie in die 1. Stufe von berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

(1) Der Antrag auf Aufnahme ist bei der Schule, deren Besuch in Aussicht genommen wird, so zeitgereicht zu stellen, dass er bis spätestens am 2. Freitag nach den Semesterferien bei der Schulleitung dieser Schule eingelangt ist. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge auf Aufnahme sind nach Maßg... mehr lesen...


§ 4 AufnVVO Ergänzende Bestimmungen für das Verfahren zur Aufnahme in die 1. Stufe von Schulen mit Semestergliederung

Die §§ 2 und 3a finden sinngemäß Anwendung. Für Aufnahmen im Sommersemester sind die Anmeldefristen durch die Schulleitung der jeweiligen Schule festzulegen. Die allenfalls durch die zuständige Schulbehörde vorzunehmenden vorläufigen Schulplatzzuweisungen haben statt bis Donnerstag oder Freitag d... mehr lesen...


§ 6 AufnVVO Bewertung der Reihungskriterien

(1) Die Reihung gemäß § 3 Abs. 3 und 6 Z 3 sowie § 3a Abs. 3 und 6 Z 3 hat nach den im § 5 genannten Kriterien in einem regional sinnvollen Verhältnis dieser zueinander und nachvollziehbar zu erfolgen, wobei die Reihungskriterien der Wohnortnähe (§ 5 Abs. 3) und des Besuches der Schule durch mind... mehr lesen...


§ 7 AufnVVO Schulautonome Reihungskriterien

Für Schulen, für die kein Schulsprengel besteht, kann der Schulleiter, unter Bedachtnahme auf die Aufgabe der betreffenden Schulart (Schulform, Fachrichtung) sowie weiters unter Zugrundelegung eines allfälligen regionalen Konzeptes (§ 6 Abs. 1) und allenfalls bestehender Schulprogramme, schulauto... mehr lesen...


§ 8 AufnVVO Termine, Fristen

(1) Die in den §§ 3 und 3a genannten Termine und Fristen beziehen sich auf das der Aufnahme unmittelbar vorangehende Schuljahr. Fällt das Ende einer Frist auf einen schulfreien Tag (ausgenommen schulfreie Tage im Sinne der §§ 2 Abs. 5 sowie 8 Abs. 5 des Schulzeitgesetzes 1985) gemäß dem Schulzeit... mehr lesen...


§ 9a AufnVVO Schlussbestimmung

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 10 AufnVVO Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.(2) § 3 samt Überschrift, § 3a samt Überschrift, § 4 samt Überschrift, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1, § 7 samt Überschrift, § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 9a samt Überschrift dieser Verordnung in der Fassung de... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.01.19

8 Paragrafen zu Aufnahmsverfahrensverordnung (AufVo) aktualisiert


§ 3 AufVo Verfahren zur Aufnahme in die 1. Klasse, der Mittelschule und der Allgemein bildenden höheren Schule

(1) Der Antrag auf Aufnahme ist bei der Schule, deren Besuch in Aussicht genommen wird, so zeitgereicht zu stellen, dass er bis spätestens am 2. Freitag nach den Semesterferien bei der Schulleitung dieser Schule eingelangt ist. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge auf Aufnahme sind nach Maßg... mehr lesen...


§ 3a AufVo Verfahren zur Aufnahme in die Polytechnische Schule, in die 5. Klasse der Allgemein bildenden höheren Schule sowie in die 1. Stufe von berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

(1) Der Antrag auf Aufnahme ist bei der Schule, deren Besuch in Aussicht genommen wird, so zeitgereicht zu stellen, dass er bis spätestens am 2. Freitag nach den Semesterferien bei der Schulleitung dieser Schule eingelangt ist. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge auf Aufnahme sind nach Maßg... mehr lesen...


§ 4 AufVo Ergänzende Bestimmungen für das Verfahren zur Aufnahme in die 1. Stufe von Schulen mit Semestergliederung

Die §§ 2 und 3a finden sinngemäß Anwendung. Für Aufnahmen im Sommersemester sind die Anmeldefristen durch die Schulleitung der jeweiligen Schule festzulegen. Die allenfalls durch die zuständige Schulbehörde vorzunehmenden vorläufigen Schulplatzzuweisungen haben statt bis Donnerstag oder Freitag d... mehr lesen...


§ 6 AufVo Bewertung der Reihungskriterien

(1) Die Reihung gemäß § 3 Abs. 3 und 6 Z 3 sowie § 3a Abs. 3 und 6 Z 3 hat nach den im § 5 genannten Kriterien in einem regional sinnvollen Verhältnis dieser zueinander und nachvollziehbar zu erfolgen, wobei die Reihungskriterien der Wohnortnähe (§ 5 Abs. 3) und des Besuches der Schule durch mind... mehr lesen...


§ 7 AufVo Schulautonome Reihungskriterien

Für Schulen, für die kein Schulsprengel besteht, kann der Schulleiter, unter Bedachtnahme auf die Aufgabe der betreffenden Schulart (Schulform, Fachrichtung) sowie weiters unter Zugrundelegung eines allfälligen regionalen Konzeptes (§ 6 Abs. 1) und allenfalls bestehender Schulprogramme, schulauto... mehr lesen...


§ 8 AufVo Termine, Fristen

(1) Die in den §§ 3 und 3a genannten Termine und Fristen beziehen sich auf das der Aufnahme unmittelbar vorangehende Schuljahr. Fällt das Ende einer Frist auf einen schulfreien Tag (ausgenommen schulfreie Tage im Sinne der §§ 2 Abs. 5 sowie 8 Abs. 5 des Schulzeitgesetzes 1985) gemäß dem Schulzeit... mehr lesen...


§ 9a AufVo Schlussbestimmung

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 10 AufVo Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.(2) § 3 samt Überschrift, § 3a samt Überschrift, § 4 samt Überschrift, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1, § 7 samt Überschrift, § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 9a samt Überschrift dieser Verordnung in der Fassung de... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.01.19
Gesetze 1-2 von 2