§ 5 SpBV 2015 Nationale Bestimmungen für die Schifffahrt

Sportbooteverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.01.2016 bis 31.12.9999

Bestimmungen der im Hinblick auf den Umweltschutz und die Struktur der Wasserwege sowie zur Gewährleistung der Sicherheit auf den Wasserwegen für die Schifffahrt auf bestimmten Gewässern erlassenen Rechtsvorschriften werden durch diese Verordnung nicht berührt, sofern diese Bestimmungen keinen Umbau von dieser Verordnung entsprechenden Wasserfahrzeugen erfordern und diese Bestimmungen gerechtfertigt und verhältnismäßig sind.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.01.2016 bis 31.12.9999

Bestimmungen der im Hinblick auf den Umweltschutz und die Struktur der Wasserwege sowie zur Gewährleistung der Sicherheit auf den Wasserwegen für die Schifffahrt auf bestimmten Gewässern erlassenen Rechtsvorschriften werden durch diese Verordnung nicht berührt, sofern diese Bestimmungen keinen Umbau von dieser Verordnung entsprechenden Wasserfahrzeugen erfordern und diese Bestimmungen gerechtfertigt und verhältnismäßig sind.

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