§ 9 AVV (weggefallen)

Abfallverbrennungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
__________________

1) Für Abfälle mit einem anderen Heizwert als 25 MJ/kg, ist der maximal zulässige Quecksilbergehalt Sneu durch lineare Umrechnung wie folgt zu ermitteln:

Sneu errechneter max§ 9 AVV seit 31.12.2024 weggefallen. zulässiger Quecksilbergehalt

Hu neu Heizwert des zur Verbrennung vorgesehenen Abfalls

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 12.07.2013 bis 31.12.2024
__________________

1) Für Abfälle mit einem anderen Heizwert als 25 MJ/kg, ist der maximal zulässige Quecksilbergehalt Sneu durch lineare Umrechnung wie folgt zu ermitteln:

Sneu errechneter max§ 9 AVV seit 31.12.2024 weggefallen. zulässiger Quecksilbergehalt

Hu neu Heizwert des zur Verbrennung vorgesehenen Abfalls

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