Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
1) Für Abfälle mit einem anderen Heizwert als 25 MJ/kg, ist der maximal zulässige Quecksilbergehalt Sneu durch lineare Umrechnung wie folgt zu ermitteln:
Sneu errechneter max§ 9 AVV seit 31.12.2024 weggefallen. zulässiger Quecksilbergehalt
Hu neu Heizwert des zur Verbrennung vorgesehenen Abfalls
1) Für Abfälle mit einem anderen Heizwert als 25 MJ/kg, ist der maximal zulässige Quecksilbergehalt Sneu durch lineare Umrechnung wie folgt zu ermitteln:
Sneu errechneter max§ 9 AVV seit 31.12.2024 weggefallen. zulässiger Quecksilbergehalt
Hu neu Heizwert des zur Verbrennung vorgesehenen Abfalls