Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Informationen für Letztverbraucher
§ 13. Hersteller haben den Letztverbrauchern von Elektro- und Elektronikgeräten für private Haushalte zumindest über folgende Bereiche Informationen in geeigneter Weise, zB in Printmedien und über das Internet, zugänglich zu machen:
1. | Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Nachteile der Beseitigung gemeinsam mit | |||||||||
2. | die zur Verfügung stehenden Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten, | |||||||||
3. | die Sinnhaftigkeit der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung und anderer Formen der Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, | |||||||||
4. | die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, die durch das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten bedingt sind, und | |||||||||
5. | die Bedeutung des Symbols im Anhang 4. | |||||||||
Die in Z 2 genannten Informationen sind mit den Betreibern von Sammelstellen gemäß § 3 Z 13 lit. a abzustimmen. |
Informationen für Letztverbraucher
§ 13. Hersteller haben den Letztverbrauchern von Elektro- und Elektronikgeräten für private Haushalte zumindest über folgende Bereiche Informationen in geeigneter Weise, zB in Printmedien und über das Internet, zugänglich zu machen:
1. | Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Nachteile der Beseitigung gemeinsam mit | |||||||||
2. | die zur Verfügung stehenden Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten, | |||||||||
3. | die Sinnhaftigkeit der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung und anderer Formen der Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, | |||||||||
4. | die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, die durch das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten bedingt sind, und | |||||||||
5. | die Bedeutung des Symbols im Anhang 4. | |||||||||
Die in Z 2 genannten Informationen sind mit den Betreibern von Sammelstellen gemäß § 3 Z 13 lit. a abzustimmen. |