§ 207e BDG 1979 Auswahlkriterien

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Bewerberinnen oder Bewerber haben in der Bewerbung
    1. 1.Ziffer einsihre persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
    2. 2.Ziffer 2ihre Führungs- und Managementkompetenzen sowie
    3. 3.Ziffer 3ihre Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten
    darzustellen. Die Bewerberinnen oder Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren durch eine Begutachtungskommission zu unterziehen.
  2. (2)Absatz 2Für die Auswahl kommen nur Bewerberinnen oder Bewerber in Betracht, die
    1. 1.Ziffer einsdie Ernennungserfordernisse erfüllen,
    2. 2.Ziffer 2eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis an einer Schule oder mehreren Schulen, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, im Bundessportakademiengesetz, BGBl. Nr. 140/1974, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966, geregelt ist, oder einer vergleichbaren Schule in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Türkischen Republik oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufweisen sowie den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder eine inhaltlich gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert haben,eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis an einer Schule oder mehreren Schulen, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz – SchOG, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, im Bundessportakademiengesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1974,, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1966,, geregelt ist, oder einer vergleichbaren Schule in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Türkischen Republik oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufweisen sowie den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder eine inhaltlich gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert haben,
    3. 3.Ziffer 3in der Bewerbung ihre Eignung, Kompetenzen und Vorstellungen im Sinne des Abs. 1 dargelegt haben undin der Bewerbung ihre Eignung, Kompetenzen und Vorstellungen im Sinne des Absatz eins, dargelegt haben und
    4. 4.Ziffer 4über die erforderliche persönliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie die erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen verfügen.
  3. (3)Absatz 3Erfüllen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die in Abs. 2 angeführten Erfordernisse, so ist für die Besetzung der Planstelle jene Bewerberin oder jener Bewerber heranzuziehen, welche oder welcher den Auswahlkriterien im höchstem Ausmaß entspricht.Erfüllen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die in Absatz 2, angeführten Erfordernisse, so ist für die Besetzung der Planstelle jene Bewerberin oder jener Bewerber heranzuziehen, welche oder welcher den Auswahlkriterien im höchstem Ausmaß entspricht.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
  1. (1)Absatz einsDie Bewerberinnen oder Bewerber haben in der Bewerbung
    1. 1.Ziffer einsihre persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
    2. 2.Ziffer 2ihre Führungs- und Managementkompetenzen sowie
    3. 3.Ziffer 3ihre Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten
    darzustellen. Die Bewerberinnen oder Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren durch eine Begutachtungskommission zu unterziehen.
  2. (2)Absatz 2Für die Auswahl kommen nur Bewerberinnen oder Bewerber in Betracht, die
    1. 1.Ziffer einsdie Ernennungserfordernisse erfüllen,
    2. 2.Ziffer 2eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis an einer Schule oder mehreren Schulen, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, im Bundessportakademiengesetz, BGBl. Nr. 140/1974, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966, geregelt ist, oder einer vergleichbaren Schule in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Türkischen Republik oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufweisen sowie den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder eine inhaltlich gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert haben,eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis an einer Schule oder mehreren Schulen, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz – SchOG, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, im Bundessportakademiengesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1974,, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1966,, geregelt ist, oder einer vergleichbaren Schule in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Türkischen Republik oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufweisen sowie den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder eine inhaltlich gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert haben,
    3. 3.Ziffer 3in der Bewerbung ihre Eignung, Kompetenzen und Vorstellungen im Sinne des Abs. 1 dargelegt haben undin der Bewerbung ihre Eignung, Kompetenzen und Vorstellungen im Sinne des Absatz eins, dargelegt haben und
    4. 4.Ziffer 4über die erforderliche persönliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie die erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen verfügen.
  3. (3)Absatz 3Erfüllen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die in Abs. 2 angeführten Erfordernisse, so ist für die Besetzung der Planstelle jene Bewerberin oder jener Bewerber heranzuziehen, welche oder welcher den Auswahlkriterien im höchstem Ausmaß entspricht.Erfüllen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die in Absatz 2, angeführten Erfordernisse, so ist für die Besetzung der Planstelle jene Bewerberin oder jener Bewerber heranzuziehen, welche oder welcher den Auswahlkriterien im höchstem Ausmaß entspricht.

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