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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Für einfache Vollmachten, besonders wenn eine Drucksorte verwendet werden kann, und für Quittungen beträgt die Wertgebühr bei einer Bemessungsgrundlage
Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 218/2010 ab 1.8.2010: 1,80 EuroAnmerkung 1: gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 218 aus 2010, ab 1.8.2010: 1,80 Euro
Für einfache Vollmachten, besonders wenn eine Drucksorte verwendet werden kann, und für Quittungen beträgt die Wertgebühr bei einer Bemessungsgrundlage
Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 218/2010 ab 1.8.2010: 1,80 EuroAnmerkung 1: gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 218 aus 2010, ab 1.8.2010: 1,80 Euro