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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Für die Pauschalgebühr nach Tarifpost 6 Z I für Reorganisations- und Restrukturierungsverfahren erster Instanz ist der Antragsteller zahlungspflichtig. Für die Pauschalgebühr nach Tarifpost 6 Z römisch eins für Reorganisations- und Restrukturierungsverfahren erster Instanz ist der Antragsteller zahlungspflichtig.
Für die Pauschalgebühr nach Tarifpost 6 Z I für Reorganisations- und Restrukturierungsverfahren erster Instanz ist der Antragsteller zahlungspflichtig. Für die Pauschalgebühr nach Tarifpost 6 Z römisch eins für Reorganisations- und Restrukturierungsverfahren erster Instanz ist der Antragsteller zahlungspflichtig.