§ 36 LiegTeilG

Liegenschaftsteilungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.04.1930 bis 31.12.9999

Die Gesetze vom 6. Februar 1869, R. G. Bl. Nr. 18, vom 23. Mai 1883, R. G. Bl. Nr. 82, und vom 11. Mai 1894, R. G. Bl. Nr. 126, die kaiserliche Verordnung vom 1. Juni 1914, R. G. Bl. Nr. 116, das Gesetz vom 17. März 1921, B. G. Bl. Nr. 230, sowie

Artikel 57 des Gesetzes vom 21. Juli 1925, B. G. Bl. Nr. 277, treten außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.04.1930 bis 31.12.9999

Die Gesetze vom 6. Februar 1869, R. G. Bl. Nr. 18, vom 23. Mai 1883, R. G. Bl. Nr. 82, und vom 11. Mai 1894, R. G. Bl. Nr. 126, die kaiserliche Verordnung vom 1. Juni 1914, R. G. Bl. Nr. 116, das Gesetz vom 17. März 1921, B. G. Bl. Nr. 230, sowie

Artikel 57 des Gesetzes vom 21. Juli 1925, B. G. Bl. Nr. 277, treten außer Kraft.

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