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Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen hat der Niederösterreichischen GebietskrankenkasseÖsterreichischen Gesundheitskasse die Aufwendungen der GebietskrankenkassenÖsterreichischen Gesundheitskasse für die Leistungen und die Beiträge zur Krankenversicherung monatlich auf der Grundlage der entsprechenden Aufwendungen im vorletzten Monat zu bevorschussen. Die Endabrechnung ist jährlich im Nachhinein vorzunehmen.
Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen hat der Niederösterreichischen GebietskrankenkasseÖsterreichischen Gesundheitskasse die Aufwendungen der GebietskrankenkassenÖsterreichischen Gesundheitskasse für die Leistungen und die Beiträge zur Krankenversicherung monatlich auf der Grundlage der entsprechenden Aufwendungen im vorletzten Monat zu bevorschussen. Die Endabrechnung ist jährlich im Nachhinein vorzunehmen.