§ 20 KGG

Karenzgeldgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

Der Zuschuß beträgt 82,20 S6,06 Euro täglich, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist.

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.12.2001

Der Zuschuß beträgt 82,20 S6,06 Euro täglich, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist.

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