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Soweit es sich bei Denkmalen umDieses Bundesgesetz findet auch auf Archivalien gemäß § 25 Abs. 1 handeltAnwendung, trittwobei das Österreichische Staatsarchiv an die Stelle des Bundesdenkmalamtes das Österreichische Staatsarchiv und an die Stelle der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur der Bundeskanzlertritt.
Soweit es sich bei Denkmalen umDieses Bundesgesetz findet auch auf Archivalien gemäß § 25 Abs. 1 handeltAnwendung, trittwobei das Österreichische Staatsarchiv an die Stelle des Bundesdenkmalamtes das Österreichische Staatsarchiv und an die Stelle der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur der Bundeskanzlertritt.