Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Soweit es sich bei Denkmalen um Dieses Bundesgesetz findet auch auf Archivalien gemäß § 25 Abs. 1 handeltAnwendung, trittwobei das Österreichische Staatsarchiv an die Stelle des Bundesdenkmalamtes das Österreichische Staatsarchiv und an die Stelle der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur der Bundeskanzlertritt. Soweit es sich bei Denkmalen um Archivalien gemäß Paragraph 25, Absatz eins, handelt, tritt an die Stelle des Bundesdenkmalamtes das Österreichische Staatsarchiv und an die Stelle der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur der Bundeskanzler.
Soweit es sich bei Denkmalen um Dieses Bundesgesetz findet auch auf Archivalien gemäß § 25 Abs. 1 handeltAnwendung, trittwobei das Österreichische Staatsarchiv an die Stelle des Bundesdenkmalamtes das Österreichische Staatsarchiv und an die Stelle der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur der Bundeskanzlertritt. Soweit es sich bei Denkmalen um Archivalien gemäß Paragraph 25, Absatz eins, handelt, tritt an die Stelle des Bundesdenkmalamtes das Österreichische Staatsarchiv und an die Stelle der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur der Bundeskanzler.