§ 1 UrlaubsG Geltungsbereich

Urlaubsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Arbeitnehmer aller Art, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht.
  2. (2)Absatz 2Ausgenommen sind
    1. 1.Ziffer einsArbeitsverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, auf die das Landarbeitsgesetz, BGBl. Nr. 140/1948, anzuwenden ist;Arbeitsverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, auf die das Landarbeitsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1948,, anzuwenden ist;
    2. 2.Ziffer 2Heimarbeiter, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960, BGBl. Nr. 105/1961, anzuwenden ist;Heimarbeiter, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1961,, anzuwenden ist;
    3. 3.Ziffer 3Arbeitsverhältnisse zu einem Land, einem Gemeindeverband oder einer Gemeinde;
    4. 4.Ziffer 4Arbeitsverhältnisse zum Bund, auf die dienstrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, die den Urlaubsanspruch zwingend regeln;
    5. 5.Ziffer 5Arbeitsverhältnisse zu Stiftungen, Anstalten oder Fonds, auf die das Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86, gemäß § 1 Abs. 2 VBG sinngemäß anzuwenden ist;Arbeitsverhältnisse zu Stiftungen, Anstalten oder Fonds, auf die das Vertragsbedienstetengesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 86, gemäß Paragraph eins, Absatz 2, VBG sinngemäß anzuwenden ist;
    6. 6.Ziffer 6Arbeitsverhältnisse, auf die das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1972, BGBl. Nr. 414/1972, anzuwenden ist;Arbeitsverhältnisse, auf die das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1972, Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972,, anzuwenden ist;
    7. 76.Ziffer 76Arbeitsverhältnisse, auf die das SchauspielergesetzBauarbeiter-Urlaubsgesetz 1972, BGBl. Nr. 441/1922BGBl. Nr. 414/1972, anzuwenden ist.;Arbeitsverhältnisse, auf die das SchauspielergesetzBauarbeiter-Urlaubsgesetz 1972, Bundesgesetzblatt Nr. 441414 aus 19221972,, anzuwenden ist.;
    8. 7.Ziffer 7Arbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 des Theaterarbeitsgesetzes (TAG), BGBl. I. Nr. 100/2010.Arbeitnehmer im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, des Theaterarbeitsgesetzes (TAG), Bundesgesetzblatt römisch eins. Nr. 100 aus 2010,.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 5 und 12 sind auch auf Arbeitsverhältnisse im Sinne des Abs. 2 Z 7 anzuwenden.Die Paragraphen 5 und 12 sind auch auf Arbeitsverhältnisse im Sinne des Absatz 2, Ziffer 7, anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2010

In Kraft vom 04.08.1976 bis 31.12.2010
  1. (1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Arbeitnehmer aller Art, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht.
  2. (2)Absatz 2Ausgenommen sind
    1. 1.Ziffer einsArbeitsverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, auf die das Landarbeitsgesetz, BGBl. Nr. 140/1948, anzuwenden ist;Arbeitsverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, auf die das Landarbeitsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1948,, anzuwenden ist;
    2. 2.Ziffer 2Heimarbeiter, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960, BGBl. Nr. 105/1961, anzuwenden ist;Heimarbeiter, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1961,, anzuwenden ist;
    3. 3.Ziffer 3Arbeitsverhältnisse zu einem Land, einem Gemeindeverband oder einer Gemeinde;
    4. 4.Ziffer 4Arbeitsverhältnisse zum Bund, auf die dienstrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, die den Urlaubsanspruch zwingend regeln;
    5. 5.Ziffer 5Arbeitsverhältnisse zu Stiftungen, Anstalten oder Fonds, auf die das Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86, gemäß § 1 Abs. 2 VBG sinngemäß anzuwenden ist;Arbeitsverhältnisse zu Stiftungen, Anstalten oder Fonds, auf die das Vertragsbedienstetengesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 86, gemäß Paragraph eins, Absatz 2, VBG sinngemäß anzuwenden ist;
    6. 6.Ziffer 6Arbeitsverhältnisse, auf die das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1972, BGBl. Nr. 414/1972, anzuwenden ist;Arbeitsverhältnisse, auf die das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1972, Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972,, anzuwenden ist;
    7. 76.Ziffer 76Arbeitsverhältnisse, auf die das SchauspielergesetzBauarbeiter-Urlaubsgesetz 1972, BGBl. Nr. 441/1922BGBl. Nr. 414/1972, anzuwenden ist.;Arbeitsverhältnisse, auf die das SchauspielergesetzBauarbeiter-Urlaubsgesetz 1972, Bundesgesetzblatt Nr. 441414 aus 19221972,, anzuwenden ist.;
    8. 7.Ziffer 7Arbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 des Theaterarbeitsgesetzes (TAG), BGBl. I. Nr. 100/2010.Arbeitnehmer im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, des Theaterarbeitsgesetzes (TAG), Bundesgesetzblatt römisch eins. Nr. 100 aus 2010,.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 5 und 12 sind auch auf Arbeitsverhältnisse im Sinne des Abs. 2 Z 7 anzuwenden.Die Paragraphen 5 und 12 sind auch auf Arbeitsverhältnisse im Sinne des Absatz 2, Ziffer 7, anzuwenden.

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