§ 49 AbgEO

Abgabenexekutionsordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999

Über den Versteigerungstermindie Versteigerung ist ein Protokoll aufzunehmen; es hat insbesondere den Namen des Vollstreckers sowie die Zeit des Beginnes des TerminesTermins, der Aufforderung zur Abgabe von Anboten und des Schlusses der Versteigerung zu enthalten. Außerdem sind nebst den AusrufspreisenAusrufpreisen die erzielten Meistbote und die Käufer anzugeben.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.01.1950 bis 31.12.2009

Über den Versteigerungstermindie Versteigerung ist ein Protokoll aufzunehmen; es hat insbesondere den Namen des Vollstreckers sowie die Zeit des Beginnes des TerminesTermins, der Aufforderung zur Abgabe von Anboten und des Schlusses der Versteigerung zu enthalten. Außerdem sind nebst den AusrufspreisenAusrufpreisen die erzielten Meistbote und die Käufer anzugeben.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten