Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Unternehmensgegenstand der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft ist:
Erbringung von Leistungen und Schaffung der dafür erforderlichen Voraussetzungen auf dem Gebiet
1. | des Postdienstes, | |||||||||
2. | des Telekommunikationsdienstes (Fernmeldedienstes), | |||||||||
3. | des Paketdienstes, | |||||||||
4. | des Omnibusdienstes im Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr, | |||||||||
5. | des Gelddienstes, | |||||||||
6. | anderer kommerzieller Leistungen für Dritte oder zusammen mit Dritten, soweit dadurch die unter Ziffer 1 bis Ziffer 5 angeführten Aufgaben nicht beeinträchtigt werden. |
(2) Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die im Hinblick auf den übertragenen Unternehmensgegenstand notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland sowie, zur Beteiligung an anderen Unternehmen sowie zur Durchführung von Umstrukturierungen durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts. Dabei können auch die Aufgaben gemäß Abs. 1 übertragen werden.
(1) Unternehmensgegenstand der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft ist:
Erbringung von Leistungen und Schaffung der dafür erforderlichen Voraussetzungen auf dem Gebiet
1. | des Postdienstes, | |||||||||
2. | des Telekommunikationsdienstes (Fernmeldedienstes), | |||||||||
3. | des Paketdienstes, | |||||||||
4. | des Omnibusdienstes im Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr, | |||||||||
5. | des Gelddienstes, | |||||||||
6. | anderer kommerzieller Leistungen für Dritte oder zusammen mit Dritten, soweit dadurch die unter Ziffer 1 bis Ziffer 5 angeführten Aufgaben nicht beeinträchtigt werden. |
(2) Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die im Hinblick auf den übertragenen Unternehmensgegenstand notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland sowie, zur Beteiligung an anderen Unternehmen sowie zur Durchführung von Umstrukturierungen durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts. Dabei können auch die Aufgaben gemäß Abs. 1 übertragen werden.