(1)Absatz einsDie bisher bei der Post- und Telegraphenverwaltung beschäftigten aktiven Beamten werden auf die Dauer ihres Dienststandes der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft oder ihrer Rechtsnachfolgerin oder einem der Unternehmen, die durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des besteh... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1996 in Kraft. § 11 Abs. 3 und § 14 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 797/1996 treten mit 1. Mai 1996 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1996 in Kraft. Paragraph 11, Absatz 3 und Paragraph 14, Absatz 5, in der Fassung ... mehr lesen...